Nachhaltigkeit

Refurbished – was steckt hinter dem Begriff?

„Refurbished“ klingt nach Werkstatt und Prüfprotokoll. Rechtlich ist es erst einmal ein Wort ohne festgelegte Bedeutung – deshalb lohnt der genaue Blick.

Aktualisiert am 8. September 2026·7 Minuten Lesezeit·von recanbo

Der Begriff kommt aus dem Englischen: to refurbish heißt aufarbeiten, aufmöbeln, wiederherrichten. Im Handel mit Elektronik beschreibt er ein gebrauchtes Gerät, das geprüft, gereinigt, bei Bedarf repariert und anschließend wieder verkauft wird.

So weit die Idee. Das Problem: In Deutschland gibt es dafür keine gesetzliche Definition, keine Norm und keine verbindliche Prüfstelle. Jeder Anbieter darf „refurbished“ auf ein Gerät schreiben, das er einmal abgewischt hat.

Die Begriffe, die durcheinandergehen

BegriffWas üblicherweise gemeint ist
GebrauchtBenutzt und weiterverkauft, ohne dass zwingend etwas daran gemacht wurde.
RefurbishedGeprüft, gereinigt, Verschleißteile bei Bedarf ersetzt, Daten gelöscht, Zustand eingestuft.
GeneralüberholtMeist synonym zu refurbished. Auch dieser Begriff ist nicht geschützt.
Certified RefurbishedAufbereitung durch den Hersteller selbst oder einen von ihm autorisierten Partner, oft mit Herstellergarantie.
B-Ware / RetoureNeu, aber vom Kunden zurückgeschickt. Kein Gebrauchtgerät im eigentlichen Sinn.
ErsatzteilspenderDefekt, wird ausgeschlachtet. Kein verkaufsfähiges Gerät.

Was bei einer echten Aufbereitung passiert

So sieht der Ablauf aus, wenn er ernst gemeint ist:

  1. Identifikation. Modell, Speichergröße, IMEI erfassen; prüfen, ob Sperren aktiv sind.
  2. Vollständige Löschung. Alle Daten des Vorbesitzers werden entfernt, das Gerät auf Werkszustand gesetzt.
  3. Funktionstest. Display, Touch, alle Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Face ID oder Touch ID, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Ladebuchse, Sensoren.
  4. Akkuprüfung. Liegt die maximale Kapazität unter der festgelegten Grenze, wird der Akku ersetzt.
  5. Kosmetische Aufbereitung. Reinigung, bei Bedarf Austausch von Display oder Gehäuseteilen.
  6. Einstufung. Der Zustand wird nach festen Kriterien eingeordnet und ausgewiesen.

Die sechs Fragen, die den Unterschied zeigen

Bevor du ein aufbereitetes Gerät kaufst, frag – und lass dir schriftlich antworten:

1. Wird die maximale Akkukapazität genannt, und ab welchem Wert wird getauscht?
2. Was genau bedeuten die Zustandsstufen des Anbieters in Millimetern und Sichtbarkeit?
3. Wie lange gilt die Gewährleistung, und ist sie auf ein Jahr verkürzt?
4. Werden Originalteile verwendet, und erscheint im Gerät ein Hinweis auf unbekannte Teile?
5. Ist das Gerät SIM-frei und frei von Sperren?
6. Gibt es ein Rückgaberecht, und wer trägt den Rückversand?

Was rechtlich gilt

Auch wenn der Begriff selbst nicht geschützt ist, ist der Kauf es sehr wohl:

Warum das Thema uns betrifft

Wir kaufen Geräte an, bereiten sie auf und geben sie weiter – das ist die zweite Hälfte des Kreislaufs, über den wir auf der Seite Nachhaltigkeit schreiben. Ein eigener Shop ist bei uns in Vorbereitung; bis dahin steht dieser Artikel vor allem für eines: Wer verstehen will, was ein Gerät wert ist, sollte wissen, was danach damit passiert. Genau das erklären wir auch in Was ist mein Handy noch wert?.

Kurz gesagt

„Refurbished“ ist ein Versprechen, kein Siegel. Es ist genau so viel wert wie der Anbieter, der es gibt – und überprüfbar an sechs Fragen, die eine ehrliche Antwort vertragen.

Häufige Fragen

Was bedeutet refurbished genau?

Ein gebrauchtes Gerät, das geprüft, gereinigt, bei Bedarf repariert und wieder verkauft wird. Der Begriff ist in Deutschland nicht gesetzlich definiert, der Umfang der Aufbereitung unterscheidet sich daher je nach Anbieter.

Ist refurbished dasselbe wie gebraucht?

Nein. Gebraucht heißt nur benutzt. Refurbished sollte bedeuten, dass geprüft, gelöscht, aufbereitet und eingestuft wurde. Da der Begriff nicht geschützt ist, lohnt sich Nachfragen.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei refurbished Geräten?

Beim Kauf bei einem Händler zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen darf sie auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Ein vollständiger Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern unwirksam.

Warum steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer?

Weil bei Geräten, die von Privatpersonen angekauft wurden, meist die Differenzbesteuerung nach Paragraf 25a Umsatzsteuergesetz angewendet wird. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich.

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